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   BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80   

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https://dejure.org/1980,11336
BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80 (https://dejure.org/1980,11336)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1980 - IVa ZR 31/80 (https://dejure.org/1980,11336)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1980 - IVa ZR 31/80 (https://dejure.org/1980,11336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen überraschender Klauseln im Vertrag - Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Maklerprovision - Wirkungen des Abweichens vom gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages - Voraussetzungen einer ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.05.1973 - IV ZR 21/72

    Käuferprovision des Doppel-Maklers

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Dient eine solche Abweichung einseitig nur den Interessen des Maklers, ohne gleichzeitig auch die dem entgegengesetzten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen, dann kann ein solcher Vertrag nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden zustande kommen (vgl. BGHZ 61, 17, 21; BGH LM BGB § 652 Nr. 52 = NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]), und zwar auch dann, wenn der Makler - wie etwa beim Alleinauftrag - zur Vornahme vorbereitender Dienste besonders verpflichtet ist (vgl. BGHZ 60, 377, 381).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß es der hier grundsätzlich erforderlichen Individualvereinbarung in Fällen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber gleich stehen, wenn der Makler dem Kunden die einzugehende regelwidrig erweiterte Provisionsverpflichtung mit Hilfe eines kurzen, übersichtlich gestalteten Vordrucks so deutlich vor Augen führt, daß sie dem Kunden auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ 61, 17, 21; WM 1970, 392 ff).

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Dient eine solche Abweichung einseitig nur den Interessen des Maklers, ohne gleichzeitig auch die dem entgegengesetzten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen, dann kann ein solcher Vertrag nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden zustande kommen (vgl. BGHZ 61, 17, 21; BGH LM BGB § 652 Nr. 52 = NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]), und zwar auch dann, wenn der Makler - wie etwa beim Alleinauftrag - zur Vornahme vorbereitender Dienste besonders verpflichtet ist (vgl. BGHZ 60, 377, 381).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Dient eine solche Abweichung einseitig nur den Interessen des Maklers, ohne gleichzeitig auch die dem entgegengesetzten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen, dann kann ein solcher Vertrag nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Makler und seinem Kunden zustande kommen (vgl. BGHZ 61, 17, 21; BGH LM BGB § 652 Nr. 52 = NJW 1975, 647 [BGH 18.12.1974 - IV ZR 89/73]), und zwar auch dann, wenn der Makler - wie etwa beim Alleinauftrag - zur Vornahme vorbereitender Dienste besonders verpflichtet ist (vgl. BGHZ 60, 377, 381).
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75 = NJW 1977, 624 f).
  • BGH, 03.12.1969 - IV ZR 1165/68

    Einheitliches Rechtsgeschäft oder Vertragswerk - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß es der hier grundsätzlich erforderlichen Individualvereinbarung in Fällen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber gleich stehen, wenn der Makler dem Kunden die einzugehende regelwidrig erweiterte Provisionsverpflichtung mit Hilfe eines kurzen, übersichtlich gestalteten Vordrucks so deutlich vor Augen führt, daß sie dem Kunden auch ohne besondere Aufmerksamkeit schlechterdings nicht entgehen kann (BGHZ 61, 17, 21; WM 1970, 392 ff).
  • BGH, 28.02.1973 - IV ZR 34/71

    Maklerprovision für Folgegeschäft

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Ebensowenig können Klauseln rechtlichen Bestand haben, deren Einfügung in die Vertragsbedingungen für den Kunden eine Überraschung bedeuten muß, wie das etwa der Fall ist, wenn vorformulierte Klauseln auf eine dem Leitbild des gewählten Vertragstyps grob widersprechende Regelung hinauslaufen (BGH 60, 243, 245; 60, 377, 380).
  • BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74

    Klage auf Zahlung von Maklerklohn - Kausalität zwischen Vertragsschluss und

    Auszug aus BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80
    Für Kaufleute gilt insoweit nichts anderes (BGH LM BGB § 652 Nr. 56 = NJW 1976, 2345).
  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80

    Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen -

    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung auch nach dem Inkrafttreten des AGBG-Gesetzes fortgeführt (Urteil vom 5. April 1978 - IV ZR 160/75 = WM 1978, 791); der erkennende Senat hat sich ihr angeschlossen (Urteil vom 25. September 1980 - IVa ZR 31/80 - unveröffentlicht).
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